Staatliche Übernahmeprämie für PDK Azubis aus insolventen Betrieben


Aufrechterhaltung und Neuschaffung von Ausbildungsplätzen wird vergütet

Die Folgen der Corona-Pandemie machen auch vor den Auszubildenden als Personaldienstleistungskaufleute (PDK) nicht Halt. So hat eine Reihe von PDK-Azubis ihren Ausbildungsplatz aufgrund der Insolvenz ihres Ausbildungsunternehmens oder der Schließung ihrer Niederlassung verloren.

Um den Ausbildungsabschluss nicht zu gefährden, müssen die betroffenen künftigen PDKler so schnell wie möglich einen neuen Ausbildungsbetrieb finden. Damit möglichst viele Unternehmen auch finanziell zur Übernahme von Azubis motiviert werden, sieht das Anfang Juni von der Bundesregierung verabschiedete Konjunkturpaket eine Übernahmeprämie für Unternehmen vor, die Auszubildenden aus insolventen Betrieben die Fortsetzung ihrer Ausbildung anbieten. Die genaue Höhe dieser Prämie steht aktuell noch nicht fest.

Sollte Ihr Unternehmen daran interessiert sein, PDK-Azubis ohne Ausbildungsbetrieb die Fortführung und Beendigung ihrer Ausbildung zu ermöglichen, wenden Sie sich bitte an die Abteilung Grundsatz – Politik, Bildung des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP) telefonisch unter 030/ 20 60 98 – 40 oder per E-Mail an bildung@personaldienstleister.de. Sie bieten dadurch nicht nur den Azubis wieder eine konkrete Berufsperspektive, sondern stärken zudem die Zukunft des Ausbildungsberufs und sorgen dafür, dass die Branche auch künftig über qualifiziertes und kompetentes Personal verfügt.

KMU: Förderung von neuen Ausbildungsverträgen

Um den Bedarf an Fachkräften für die Zukunft zu sichern, hat das Bundeskabinett zudem in seiner heutien Sitzung eine Förderung für die Aufrechterhaltung und Neuschaffung von Ausbildungsplätzen beschlossen. Kernstück ist eine Ausbildungsprämie pro Lehrling für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Dabei erhalten KMU, die ihr Ausbildungsangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern, für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie von 2.000 Euro, die nach Ende der Probezeit ausbezahlt wird. Unternehmen, die ihr Angebot an Ausbildungsplätzen sogar erhöhen, erhalten für jeden zusätzlichen Ausbildungsvertrag 3.000 Euro.  

Profitieren hiervon können Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten, die in „erheblichem Umfang“ von der Krise betroffen sind. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Prämie ist, dass es im Unternehmen zumindest einen Monat Kurzarbeit gab oder der Umsatz in den Monaten April und Mai um mindestens 60 Prozent gegenüber den Vorjahresmonaten einbrach. 

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